Überweisungsgebühr
Ab 1.5.2009 wird bei allen Rechnungen eine Überweisungsgebühr von EUR 2,50 netto eingehoben. Diese Gebühr wird für das Verbuchen der Zahlungen in unseren Systemen, d.h. für das Zuordnen der Zahlung zur jeweiligen Faktura, verrechnet.
Sie als Linde-Kunde werden auf folgenden Dokumenten ab sofort mit einem entsprechenden Informationstext auf diese Gebühr hingewiesen:
bei allen Rechnungen: auf der Seite des Erlagscheines bei allen Lieferscheinen: am Ende der Warenauflistung VOR Ihrer Unterschrift
Von dieser Überweisungsgebühr ausgenommen sind alle:
- BAR-Zahler
- Bankomat-Zahler
- Kunden mit Bankeinzug
Als Kunde mit Bankeinzug erwarten Sie:
- Transparenter Zahlungsverkehr
- Einfache Abwicklung
- Keine Prozess-/Überweisungskosten
- Möglichkeit einer Monatsrechnung
Ausführliche Informationen finden Sie hier |