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REACH

REACH ist die im Dezember 2006 verabschiedete Verordnung der europäischen Gemeinschaft zur Reform des europäischen Chemikalienrechts Es steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation an Authorisation of Chemicals). REACH ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

REACH - Was ist REACH?
REACH schreibt vor, dass in der EU chemische Stoffe ab einer Jahresproduktion oder bei Importmengen von mindestens einer Tonne auf ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt hin getestet und registriert werden müssen. Dies gilt auch für diejenigen Stoffe, die sich bereits auf dem europäischen Markt befinden. Laut EU-Kommission werden insgesamt rund 30 000 bestehende Stoffe und jährlich ca. 400 neu produzierte Stoffe unter die Registrierungspflicht fallen.
Ziel von REACH ist es den Risikofaktor von Chemikalien zu bemessen und damit den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu verbessern. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie soll durch die Verordnung gestärkt, und der freie Handelsverkehr der Substanzen innerhalb der europäischen Union sichergestellt werden. Des Weiteren soll REACH die Transparenz im komplexen Bewertungsverfahren erhöhen und zu einer schnelleren und effizienteren Bewertung der Chemikalien führen.

REACH - Gase, die von REACH ausgenommen sind
Im Anhang IV und V der REACH-Verordnung sind die von der Registrierungspflicht ausgenommenen Substanzen aufgelistet:

- Kohlendioxid, Wasserstoff 
- Stickstoff, Sauerstoff, Argon, Helium, Xenon, Krypton, Neon
- Mischungen dieser Substanzen
- Medizinische Gase und Gase als Nahrungsmittelzusatzstoffe
- Erdgas, Propangas

Als ersten Schritt innerhalb des REACH-Prozesses hat die Linde Group sämtliche "phase-in Substanzen" vorregistriert, die wir derzeit entweder herstellen, importieren oder als nachgeschalteter Anwender an unsere Kunden liefern.

Ab Januar 2009 startet die Registrierungsphase. Alle Substanzen, die wir vorregistriert haben, können ab diesem Zeitpunkt zusammen mit ihren vorgesehenen Registrierungsfristen unter http://reach.linde.com/eingesehen werden.

Ein wichtiger Schritt der Registrierung ist die Zusammenstellung der verschiedenen Verwendungszwecke unserer Kunden für jede unserer gelieferten Substanzen. Wir werden Sie entsprechend der Registrierungsfristen unserer Produkte kontaktieren.

Die Linde Group ist sich der gesetzlichen Verpflichtung gegenüber REACH bewusst und hat sich das Ziel gesetzt, die Implementierung von REACH mit Kunden und Lieferanten gemeinsam erfolgreich zu verwirklichen. Wir haben alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um dies zu erreichen. Sie können in jedem EU-Land unter reach.cc@linde.com (cc= country code, z.B. "at" für Österreich) auf einfache Weise Ihren Ansprechpartner für REACH kontaktieren.

REACH - Sicherheitsdatenblätter
Die Inhalte und der Aufbau des Sicherheitsdatenblattes haben sich gegenüber der bisherigen Richtlinie zum Sicherheitsdatenblatt 91/155/EWG in einigen Punkten geändert. In REACH-V0 sind keine Übergangsfristen für die Bestimmungen zum Sicherheitsdatenblatt genannt.

Linde beabsichtigt gemäß den Empfehlungen des Europäischen Industriegaseverbandes EIGA (http://www.eiga.org/) und des Europäischen Chemieverbandes CEFIC (http://www.cefic.org/) zu verfahren. Bisher sind jedoch noch nicht alle Leitfäden für REACH veröffentlicht. Aus diesem Grund wird Linde die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter schrittweise vornehmen.

Eine Änderung der bestehenden Sicherheitsdatenblätter nur aufgrund der formal geänderten Vorgaben in REACH ist nicht erforderlich. Es dürfen die existierenden Sicherheitsdatenblätter, die den derzeit geltenden Bestimmungen entsprechen, auch nach dem 1.6.2007 an die bisherigen Kunden bzw. neuen Kunden weiter versandt werden.

Über die weitere Entwicklung des Registrierungsprozesses werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.



Kontakt

Günter Teubl, Dr. / Leitung Marketing & Assistent der Verkaufsleitung
4651 Stadl-Paura, Waschenbergerstraße 13
Telefon +43.(0)50.4273-1401, Fax +43.(0)50.4273-701401
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