Substanzen für die Registrierung
Als ersten Schritt innerhalb des REACH-Prozesses hat die Linde Group sämtliche „phase-in Substanzen“ vorregistriert, die wir derzeit entweder herstellen, importieren oder als nachgeschalteter Anwender an unsere Kunden liefern. Ausgenommen sind die Substanzen, die im Anhang IV und V der Verordnung genannt sind. Beide Listen, sowohl die vor-registrierten Substanzen als auch die Ausnahmen, können Sie diesen Seiten entnehmen.
Liste der vor-registrierten Substanzen mit dem jeweiligen voraussichtlichen Registrierungsdatum
Download Liste (PDF 19 KB)
Substanzen für die Registrierung - Ausnahmen gemäß Annex IV und V
- Kohlendioxid, Wasserstoff
- Stickstoff, Sauerstoff, Argon, Helium, Neon, Krypton, Xenon
- Mischungen dieser Substanzen
- Medizinische Gase und Gase als Nahrungsmittelzusatzstoffe
- Erdgas, Propangas
Substanzen für die Registrierung - Verwendungszwecke
Jede von Linde gelieferte Substanz können Sie in unserem Programm für Verwendungszwecke in der Dropdownliste auswählen. Bitte prüfen Sie in der Liste, ob dort Ihr spezifischer Verwendungszweck aufgeführt ist. Finden Sie für Ihre Anwendung keinen entsprechenden Verwendungszweck, dann senden Sie uns bitte ein e-Mail an "uses@linde.com" mit folgendem Inhalt:
Firmendaten Kontaktdaten Substanzname Beschreibung Ihrer Anwendung
KontaktGünter Teubl, Dr. / Leitung Marketing & Assistent der Verkaufsleitung 4651 Stadl-Paura, Waschenbergerstraße 13 Telefon +43.(0)50.4273-1401, Fax +43.(0)50.4273-701401
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