Sichere Gasversorgungsanlagen mit LIPROTECT®
LIPROTECT® Wartung
Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrungen mit Gaseversorgungsanlagen empfehlen wir unseren Kunden, Gaseversorgungsanlagen mit niederem Gefahrenpotential einer jährlichen Überprüfung und Wartung zu unterziehen. In den technischen Regelwerken ÖNORM M 7387-1 (Zentrale Gasversorgungsanlagen Teil 1: Gaszentralen mit Versandbehältern bis 1000 Liter) und ÖNORM M7387-3 (Zentrale Gasversorgungsanlagen Teil 3: Rohrleitungen zwischen Gasversorgungsanlagen und Entnahmestellen) wird dem Betreiber empfohlen, diese Anlagen einer jährlichen Wartung durch einen Sachkundigen zu unterziehen. In vielen Fällen werden auch von den Behörden solche Wartungsarbeiten vorgeschrieben.
Niederes Gefahrenpotential für Rohrleitungen liegt vor, wenn
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der festgesetzte höchste Betriebsdruck p < = 1 bar ist oder
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bei Inhaltsstoffen der Gruppe 1 (entzündliche Gase, giftige Gase oder Sauerstoff) die Nennweite DN < = 32 oder das Drucknennweitenprodukt p.DN < = 1000 ist.
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bei Inhaltsstoffen der Gruppe 2 (ungefährliche Gase): die Nennweite DN < = 200 oder das Drucknennweitenprodukt p.DN < =5000 ist.
Für diese Anlagen bieten wir Ihen als führendes Gaseunternehmen den Service zur periodischen Wartung an. Unsere qualifizierten Mitarbeiter führen die Wartungen entsprechend den Regelwerken in Ihrem Auftrag durch und dokumentieren die durchgeführten Arbeiten.
Vorteile für Sie:
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Erhöhte Anlagen- und Betriebssicherheit
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Feststellung allfälliger Undichtheiten
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Einfache Dokumentation für Sicherheitsaudits
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Nachweis der Wartung gegenüber den Behörden
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Wir halten die Wartung für die Folgejahre für Sie in Evidenz
Ein Service von Linde Gas für Ihre Sicherheit - LIPROTECT® Wartung.
Wenden Sie sich bitte an unsere MitarbeiterInnen, gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot.
BEACHTEN SIE BITTE:
Gemäß Druckgeräteüberwachungsverordnung DGÜW-V, BGbl.420 vom 4. Nov. 2004 liegt für Rohrleitungen hohes Gefahrenpotential vor, wenn
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der festgesetzte höchste Betriebsdruck p > 1 bar ist und
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bei Inhaltsstoffen der Gruppe 1 (entzündliche Gase, giftige Gase oder Sauerstoff) die Nennweite DN > 32 und das Drucknennweitenprodukt p.DN > 1000 ist.
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bei Inhaltsstoffen der Gruppe 2 (ungefährliche Gase) die Nennweite DN > 200 und das Drucknennweitenprodukt p.DN > 5000 ist.
Die Übergangsfrist endet
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für Rohrleitungen, die vor dem 4. Nov. 1994 installiert wurden, mit 3. Nov. 2009.
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für Rohrleitungen, die nach dem 4. Nov. 1994 installiert wurden, mit 3. Nov. 2014.
Nach Ablauf dieser Fristen müssen solche Rohrleitungen durch die zuständige Kesselprüfstelle überwacht werden.
Weitere Informationen zur Druckgeräteüberwachung finden Sie in nachstehenden Dokumenten:
ÖIGV Informationsblatt 15, Druckgeräteverordnung - Stand November 2008 (pdf 934 kB) BMWA Informationen für Betreiber von Druckgeräten - Stand November 2008 (pdf 13 kB)
KontaktThomas Fluch, Dipl.Ing. / Technischer Verkauf, Fachbereich Chemie A-2492 Eggendorf, Carl von Linde-Gasse 1 Telefon +43.(0)664.80.4273-3436, Fax +43.(0)50.4273-703436
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