Gebrauchte Kältemittel sind nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 gefährliche Abfälle.
Was bedeutet das für Sie?
Als in der Kältetechnik tätiges Unternehmen sammeln Sie gebrauchte Kältemittel bei Ihren Betreibern von Kälteanlagen ein. Sie selbst sind auch verpflichtet Ihren Kunden einen Nachweis für die entsorgte Menge zu geben, da der Abfallbegriff bereits erfüllt ist, wenn Ihre Kunden das Kältemittel nicht mehr wollen.
Unter Umständen hat der eine oder andere Kunde bereits einen Übernahmeschein gefordert.
Was können Sie tun?
Ihre gesammelten Kältemittel werden an folgenden Linde Werksverkaufsstellen mit einem Übernahmeschein angenommen:
- Rankweil, Manfred Hinterholzer, Schlosserei/Edelstahlverarbeitung, Freudenau 25 a
- Salzburg, BIS Gerätetechnik GmbH & Co KG, Bergerbräuhofstr. 31
- Wien, Gas & More, Erdbergstr. 199
- Wr. Neustadt, Eisen Schelnast GmbH, Gymelsdorferstr. 45 u. 54
Bei der Annahme werden alle Ihre zugehörigen Flaschennummern und die Nettomenge eingetragen. Die Bestätigung der korrekten Menge erfolgt nach Verwiegung und Analyse im Werk Stadl-Paura.
Bitte beachten Sie, dass die Ihnen zur Verfügung gestellten Recyclingflaschen ausnahmslos zur Entleerung von Anlagen zu verwenden sind. Jede Art von Zwischenlagerung oder Umfüllung wird von Linde untersagt. Weiters machen wir Sie darauf aufmerksam, dass eine Überfüllung eine Gefährdung aller mit dem Behälter befasster Personen darstellt und zu schweren Unfällen führen kann. Die Verantwortung liegt hier beim Abfüller.
Wir bitten Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse dringend, die auf dem Behälter aufgedruckte maximale Füllmenge nicht zu überschreiten: T12 (9,5 kg) und T61 (45 kg).
Bei einer erheblichen Überfüllung des Behälters müssen diese nach der Entleerung dem TÜV vorgestellt werden. Anfallende Kosten für TÜV-Prüfung und sonstige Aufwendungen werden wir an den Abfüller berechnen.