§4 ASchG
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen und laufend zu optimieren. Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, alle Gefahren am Arbeitsplatz zu evaluieren und in weiterer Folge daraus eine Gefährdungsbeurteilung abzuleiten.
LIPROTECT®-Sicherheitsmodul
Entsprechend der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüffristen für die Gasversorgung, wird eine regelmäßige Wartung durchgeführt. Diese schließt eine Dichtheitsprüfung der Anlage sowie eine optische Zustandskontrolle mit ein.
Ihre Vorteile: Einhaltung der ermittelten Prüffristen, sicherer Betrieb der Anlage sowie Vermeidung von Gasverlusten.